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Home/Newscenter/Der Abstiegskampf und das unbemerkt geänderte Lizenzstatut: Keine Fünfjahresfrist mehr für eine Wildcard

Kochs NachschlagDer Abstiegskampf und das unbemerkt geänderte Lizenzstatut: Keine Fünfjahresfrist mehr für eine Wildcard

24. März 2023
Diesmal befasse ich mich mit dem Abstiegskampf – allerdings nicht mit den sportlichen Aspekten, sondern mit der geänderten Regel um eine mögliche Wildcard, die noch wichtig werden könnte.

Diesmal befasse ich mich mit dem Abstiegskampf – allerdings nicht mit den sportlichen Aspekten, sondern mit der geänderten Regel um eine mögliche Wildcard, die noch wichtig werden könnte.

Die FRAPORT SKYLINERS müssen mindestens den 16. Platz erreichen, ansonsten treten sie den Weg in die Zweitklassigkeit an! Diese Aussage habe nicht nur ich in dieser Saison mehrfach getätigt, sondern sie wurde grundsätzlich in den Medien und in der Öffentlichkeit so getroffen. Aber sie ist so nicht korrekt! Hintergrund war der Irrglaube, dass die Frankfurter aufgrund ihrer 2022 erhaltenen Wildcard keine weitere beantragen dürfen. Laut dem alten Lizenzstatut war das tatsächlich richtig, denn dort stand im §15, der die Teilnahmerechtsvergabe ohne sportliche Qualifikation regelt: „Bewerber, die in den vergangenen fünf Jahren eine Wildcard erhalten haben sowie deren Rechtsnachfolger am selben Standort, werden nicht berücksichtigt.“ 

Aber im Sommer 2022 wurde dieser Paragraph geändert, ohne dass Öffentlichkeit und Presse davon Notiz genommen hätten. Dabei konnte man es sofort auf der Homepage der easyCredit BBL nachlesen. Wer sich die Mühe macht(e), unter Ordnungen & Standards die Dokumente der Saison 2022/2023 aufzurufen, findet auch das BBL-Lizenzstatut 2023/2024 dort und kann die aktuelle Regelung einsehen. Ich habe das jetzt reichlich verspätet nachgeholt (Asche auf mein Haupt) und möchte euch die mittlerweile nicht mehr ganz so neue Fassung erläutern.

Die Änderung und ihre Hintergründe

Es stellt sich zunächst die Frage, warum das Statut geändert wurde? Die Liga hatte bei Einführung der Wildcard ursprünglich nicht damit gerechnet, dass diese über Jahre hinweg als „Nichtabstiegs-Wildcard“ genutzt werden würde. Letztendlich wurde die Regel nun an die Realitäten angepasst.

„Der Ursprungsgedanke der Wildcard war es, großen, ambitionierten und aufstrebenden Clubs einen Platz in der Liga ermöglichen zu können“, erklärt Jens Staudenmayer, der als Prokurist sowie als kaufmännischer und sportlicher Leiter der Liga fungiert. Diese Option besteht weiterhin, aber es gibt gleichzeitig auch die Möglichkeit, dass Absteiger auf diesem Wege in der Liga verbleiben können. Ersteres ist quasi die „echte Wildcard“, zweiteres die „Nichtabstiegs-Wildcard“. Beide sind an unterschiedliche Bedingungen geknüpft und über die Reihenfolge der beiden Varianten entscheidet die Gesellschafterversammlung, in der neben der Liga (74 Prozent) auch der DBB (26 Prozent) Anteilseigner ist.

Vergrößerung der Liga per Wildcard ausgeschlossen

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass (mindestens) eine freie Lizenz zur Verfügung steht. Eine Teilnahmerecht wird frei, wenn eine Mannschaft, die sportlich qualifiziert ist, keinen Lizenzantrag stellt, auf ihr Teilnahmerecht verzichtet oder an den Lizenzierungshürden scheitert, weil die wirtschaftlichen Auflagen der Liga nicht erfüllt werden können. Es gibt aber auch das Szenario, dass eine Lizenz erteilt wurde, aber der Verein die auflösende(n) Bedingung(en) oder Auflage(n) nicht erfüllen kann. Auch dann wäre ein Teilnahmerecht frei. Rein theoretisch könnten auch 18 Wildcards vergeben werden, wenn alle Lizenzen freiwürden. Die Kosten für eine Wildcard belaufen sich auf 700.000 bis 800.000 Euro für den Club. Eine Vergrößerung der Liga über Wildcards ist ausgeschlossen. Das Maximum von 18 Clubs darf nicht überschritten werden. Eine Reduzierung ist aber möglich. Das bedeutet, dass die deutsche Eliteklasse auch mit weniger Teams an den Start gehen kann, wenn Teilnahmerechte nicht vergeben werden können.

Hohe Voraussetzungen für die „echte WC“

Bezüglich der „Nichtabstieg-WC“ hat der Vorletzte der Abschlusstabelle vor dem Schlusslicht die Chance, ein Teilnahmerecht zu erwerben. Das soll den sportlich besser platzierten Absteiger belohnen und dem aus der Vergangenheit bekannten Schmieden von Allianzen bei der Lizenzvergabe vorbeugen. 

Theoretisch kann sich ein Absteiger auch für die „echte WC“ bewerben, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Diese sind aber wesentlich höhergesteckt: „Die Bewerbung für eine Wildcard ist nur dann möglich, wenn der Bewerber einen besonderen Mehrwert für die BBL darstellt,“ sagt Staudenmayer. „Unter anderem durch einen Standort in einer Großstadt, eine finanzielle Ausstattung, die höher sein muss als der Durchschnittsetat eines Bundesligisten, eine hohe mediale Reichweite und eine Halle mit einem Fassungsvermögen von mindestens 6.000 Zuschauern.“

Kochs Nachschlag

Weder die FRAPORT SKYLINERS noch medi bayreuth, die derzeit die Abstiegsränge einnehmen, oder einer der anderen Clubs im Abstiegskampf kommen hierfür in Frage, da sie beispielsweise nicht über die entsprechende Hallenkapazität verfügen oder andere der Bedingungen nicht erfüllen. Es ist grundsätzlich hochgradig unwahrscheinlich, dass es auch von außerhalb überhaupt einen Bewerber für die „echte WC“ geben könnte, denn derzeit ist kein Projekt bekannt, das dafür in Frage käme.

Noch ist nicht absehbar, ob eine Lizenz verfügbar sein wird. Laut Staudenmayer werden wahrscheinlich fünf bis sechs ProA-Ligisten einen Lizenzantrag stellen. Sollte es dann soweit kommen, dass ein sportlicher Aufsteiger keine Lizenz beantragt hat oder erhält, wäre ein Teilnahmerecht frei, das aller Voraussicht nach über eine „Nichtabstieg-WC“ vergeben werden würde. Potenzielle Interessenten müssen ihren „Wunsch für den etwaigen Erwerb eines solchen Teilnahmerechts“ bereits bis zum 15. April erklären. Wie bereits erwähnt, hätte der 17. das „Erstzugriffsrecht“. Allerdings müsste auch definitiv die volle Summe aufgebracht werden. Die (Corona-)Regelung, die noch für Gießen galt, dass bei einem Abstieg in der Wildcard-Saison nur die Hälfte des Betrages entrichtet werden muss, wurde gestrichen.

Stefan Koch war zwei Jahrzehnte lang Headcoach in der ersten Liga und wurde 2000 und 2005 als Trainer des Jahres ausgezeichnet. Er erreichte mit seinen Teams regelmäßig die Playoffs und trat sieben Mal im Europapokal an. Sechs Mal nahm er am TOP FOUR teil und gewann 2000 mit Frankfurt den Pokal. Zudem war der Hesse drei Mal Headcoach des All-Star-Games.

Koch arbeitet aktuell als Kommentator bei MagentaSport, war früher auch als Experte und Kommentator für SPORT1, Premiere und Sportdigital tätig, sowie als Scout für die NBA. Seine Kolumne „Kochs Nachschlag“ findet sich bei uns regelmäßig hier im News-Center rechts unter der Rubrik "Kochs Nachschlag". Außerdem produziert er gemeinsam mit Oliver Dütschke im Zweiwochentakt den Podcast „Talkin‘ Basketball“, der auf allen gängigen Plattformen abrufbar ist.