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Home/Newscenter/Spielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Göttingens Karlis Silins

NewsSpielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Göttingens Karlis Silins

19. Januar 2024

Karlis Silins (BG Göttingen) mit Spielsperre von zwei Pflichtspielen und einer Geldstrafe von 1.000 Euro belegt

Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Karlis Silins im Spiel gegen die EWE Baskets Oldenburg am 13. Januar 2024 sanktioniert. Der Göttinger Spieler wird wegen einer groben Unsportlichkeit gegen einen Spieler für den Zeitraum von zwei Pflichtspielen gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro.

Der Entscheidung von Spielleiter Dirk Horstmann vorausgegangen war ein Verstoß gegen die Sportdisziplin des Spielers Silins. Er hatte in der 35. Spielminute (Spielstand: 93.71; Restspielzeit 5.42 Minuten im vierten Viertel) auf dem Weg zum Korb mit seinem abgespreizten Ellenbogen seinen Gegenspieler so heftig im Gesicht getroffen, dass der Gegenspieler blutete.

Zugunsten des Spielers Silins geht die Spielleitung nicht von dem Vorliegen einer Tätlichkeit aus. Aufgrund der Heftigkeit des Kontaktes und der Folgen (blutende Wunde) hält die Spielleitung die Aussprache einer zeitlichen Spielsperre von zwei Pflichtspielen und einer zusätzlichen Geldstrafe aber für geboten, wobei die Höhe der Geldstrafe im unteren Bereich liegt.

Die Entscheidung ergeht nach § 21 Abs. 2 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.2 a) des Strafenkataloges BBL GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung.

Gegen die Entscheidung kann der Spieler binnen drei Tagen Berufung einlegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.