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Home/Newscenter/Stellungnahme der easyCredit BBL zum abgewiesenen Antrag von ratiopharm ulm – Vorverlegung eines eventuellen vierten und fünften BBL-Finales

NewsStellungnahme der easyCredit BBL zum abgewiesenen Antrag von ratiopharm ulm – Vorverlegung eines eventuellen vierten und fünften BBL-Finales

16. Juni 2025
Nach einem mitreißenden ersten Finale um die Deutsche Meisterschaft zwischen dem FC Bayern Basketball und ratiopharm ulm am gestrigen Sonntag nimmt die easyCredit Basketball Bundesliga hiermit Stellung zum abgewiesenen Antrag auf Spielverlegungen der Ulmer und vor allem zu den Punkten, die der Club unmittelbar vor dem ersten Finale per Statement auf der eigenen Homepage auch gegen die Liga geäußert hat.

Nach einem mitreißenden ersten Finale um die Deutsche Meisterschaft zwischen dem FC Bayern Basketball und ratiopharm ulm am gestrigen Sonntag nimmt die easyCredit Basketball Bundesliga hiermit Stellung zum abgewiesenen Antrag auf Spielverlegungen der Ulmer und vor allem zu den Punkten, die der Club unmittelbar vor dem ersten Finale per Statement auf der eigenen Homepage auch gegen die Liga geäußert hat.

Der zeitliche Ablauf:

Im April 2025 hat ratiopharm ulm gegen Ende der Hauptrunde einen Antrag gestellt, den Playoff-Rahmenterminplan 2024/25 zu verkürzen, um den beiden Spielern Noa Essengue und Ben Saraf gegebenenfalls zu ermöglichen, persönlich an der NBA-Draft am 25./26. Juni in New York teilzunehmen. Die 17 Clubs der easyCredit BBL haben den Ulmer Antrag am 25. April mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Noch vor Beginn der BBL-Finals stellte Ulm erneut einen Antrag auf eine Verkürzung der Finalserie. Der Antrag basierte auf Paragraph §11 (4) der BBL-Spielordnung (Spielverlegungsanträge durch Clubs, siehe auch unten). Dazu hätte nach der BBL-Spielordnung zunächst der FC Bayern Basketball als Gegner wie auch schlussendlich die Liga zustimmen müssen. Alle beteiligten Parteien haben sich um eine praktikable, zufriedenstellende Lösung bemüht, wobei die Situation wohlwollend, sorgfältig und wie immer mit Blick auf das große Ganze betrachtet worden ist. Trotzdem konnte – auch aus Gründen von Hallenverfügbarkeiten – keine Variante gefunden werden, der München zugestimmt und die Ulm zufriedengestellt hätte. Wobei erwähnt werden sollte, dass München nicht verpflichtet gewesen wäre, einer Verlegung zuzustimmen.

Und im Übrigen gilt die Ablehnung des Ulmer Antrags aus dem April dem Grunde nach ebenso für den aktuellen Antrag. Die Liga muss den damaligen Beschluss der Clubs respektieren, auch wenn der aktuelle Antrag nicht dem exakt gleichen Wortlaut des damaligen entspricht.

Des Weiteren hatte im September 2024, als der Rahmenterminspielplan für Hauptrunde und Playoffs mit den Clubs besprochen worden war, kein Club Bedenken angemeldet – auch ratiopharm ulm nicht.

Die Spielordnung als Entscheidungsgrundlage:

Die easyCredit BBL muss sich stets im Rahmen, der für alle Clubs geltenden Spielordnung bewegen. Bei der Entscheidungsfindung zu Anträgen dieser Art sind sowohl vergangene als auch mögliche zukünftige Anträge im Blick zu behalten.

Nachdem sich im aktuellen Fall die beiden Clubs nicht einigen konnten, blieb für die Liga anschließend die Frage, ob eine Spielverlegung aus „wichtigem Grund“ gemäß Paragraph § 11 (5) der Spielordnung vorliegen könnte (siehe auch unten). Als wichtige Gründe gelten u.a. TV-Sendezeiten sowie Terminkollisionen des BBL-Spielplans mit Europapokalpartien.

Ein wichtiger Grund im Sinne der Spielordnung lag im aktuellen Fall also nicht vor, gerade auch mit Blick auf künftige ähnliche Fälle. Es bestand weder Spielraum, noch ging es um das angesprochene „Fingerspitzengefühl“. Die Entscheidung spiegelt folglich den Geist des Wettbewerbs wider, wie ihn die Clubs in der gültigen Spielordnung definiert haben.

Der von Ulm in der Pressemitteilung erhobene Vorwurf, bei einer möglichen Halbfinalpaarung gegen die Basketball Löwen Braunschweig wäre wegen Problemen mit der Hallenverfügbarkeit in Braunschweig Paragraph § 11 (5) sehr wohl zum Tragen gekommen, trifft im Übrigen nicht zu.

Vorgehensweise für die Zukunft:

Auch wenn die Entscheidung der easyCredit BBL nicht im Sinne des Antragstellers ausgefallen ist, bedauert die Liga den möglicherweise anstehenden Terminkonflikt und zeigt durchaus Verständnis. Insbesondere auch, weil die Liga ausdrücklich die Bemühungen und Erfolge von ratiopharm ulm bei der Entwicklung junger Spieler anerkennt. Der Liga ist bewusst, dass sie von der Aufmerksamkeit profitiert, welche die Ulmer auch im internationalen Basketball dafür bekommen, junge Talente zu rekrutieren und zu entwickeln, die den Sprung von der easyCredit BBL in die NBA oder zu europäischen Spitzenklubs schaffen.

Mit Blick auf möglicherweise wiederkehrende Interessenkonflikte dieser Art wird die Frage, ob und wie die jährliche NBA-Draft grundsätzlich in der zukünftigen Spielplanung zu berücksichtigen ist, bei einer kommenden Tagung der Clubs zur Diskussion und zur Abstimmung stehen.

Hintergrund:

Spielordnung § 11 Absatz (4): Spielverlegungsanträge innerhalb anderer Teilwettbewerbe sind eingeschränkt möglich. Ein Abweichen von den vorgegebenen Spieltagen auf einen anderen Spieltermin ist kostenpflichtig und nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Spielpartner sowie der BBL möglich. Der neue Spieltermin muss innerhalb des vorgegebenen Rahmenterminplans liegen, in welchem sich der Wettbewerb befindet. Sollte ein Bundesligist seinen Antrag damit begründen, ihm stünde als Ausrichter keine Spielhalle zur Verfügung, so hat er selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrichtung seines Spiels in einer den BBL-Standards entsprechenden Halle zu den vorgegeben Spielterminen stattfinden kann. Optional besteht die Möglichkeit des Heimrechttauschs mit seinem Spielpartner nach dessen schriftlicher Zustimmung und der der BBL GmbH. Spielverlegungsentscheidungen der BBL GmbH im Rahmen des § 11 sind endgültig; Rechtsmittel sind nicht möglich.

Spielordnung § 11 Absatz (5): Die BBL GmbH hat das Recht, aus wichtigen, übergeordneten oder zwingenden rechtlichen, organisatorischen und/oder sicherheitstechnischen Gründen und unter Abwägung der Interessen der beteiligten Bundesligisten, insbesondere bei Anforderung des Medienrechteinhabers, und Kollisionen mit Spielen in einem europäischen Wettbewerb, Spiele nach Tag und Zeit, ohne Bindung an die vorgegebenen Tip-Off Zeiten, aber innerhalb der Vorgaben des beschlossenen Rahmenterminplans zu verlegen. Absatz 3 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.