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NewsSpielleiter weist Protest des SYNTAINICS MBC als „unzulässig“ ab

02. Mai 2025
Dirk Horstmann (Kamen), Spielleiter der easyCredit BBL, hat den im Protestverfahren zur Partie des FC Bayern München Basketball gegen den SYNTAINICS MBC gestellten Antrag des SYNTAINICS MBC als „unzulässig“ abgewiesen. Weißenfels hatte beantragt, das Pflichtspiel mit 88:87 Korbpunkten für den SYNTAINICS MBC zu werten. Das Spiel wird wie ausgetragen mit 90:88 Korbpunkten für München gewertet.

Dirk Horstmann (Kamen), Spielleiter der easyCredit BBL, hat den im Protestverfahren zur Partie des FC Bayern München Basketball gegen den SYNTAINICS MBC gestellten Antrag des SYNTAINICS MBC als „unzulässig“ abgewiesen. Weißenfels hatte beantragt, das Pflichtspiel mit 88:87 Korbpunkten für den SYNTAINICS MBC zu werten. Das Spiel wird wie ausgetragen mit 90:88 Korbpunkten für München gewertet.

Als Begründung nannte der Spielleiter, dass nach Auswertung der Stellungnahmen des Kommissars sowie der Schiedsrichter nicht erkennbar sei, dass wie für einen Protest vorgeschrieben (§ 8 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung) der Kapitän, der Trainer oder der Assistenztrainer des Gästeteams vor der Unterzeichnung des Spielberichtsbogens (SBB) durch die 1. Schiedsrichterin beim Kommissar oder der 1. Schiedsrichterin einen Protest angemeldet hätten. Auch sei auf dem Original des von der Post zugestellten SBB die Spalte „Unterschrift des Kapitäns im Protestfall“ nicht unterschrieben.

Aus diesen Gründen hält die Spielleitung den Protest für unzulässig und wertet das Spiel wie ausgetragen. Gemäß § 9 Absatz 2 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung hat die Spielleitung den Protest zu verwerfen, wenn der Protest unzulässig ist. Eine Sachentscheidung findet nicht statt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 15 Abs.2 BBL-Spielordnung i. v. m. § 8 der BBL Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung.

Der SYNTAINICS MBC hat die Möglichkeit, binnen drei Tagen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Spielleiters einzulegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.