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Home/Newscenter/Lizenzierung easyCredit BBL: 17 Klubs erhalten Lizenz für die Saison 2019/2020

NewsLizenzierung easyCredit BBL: 17 Klubs erhalten Lizenz für die Saison 2019/2020

09. Mai 2019
Erstmalig greift ein erhöhter Mindestetat von 3 Mio. Euro und ein positives Eigenkapital von 250.000 Euro / 9 Klubs erhalten die Lizenz ohne Auflage und Bedingungen / Eisbären Bremerhaven und Nürnberg Falcons wird Lizenz nicht erteilt

– easyCredit BBL

Erstmalig greift ein erhöhter Mindestetat von 3 Mio. Euro und ein positives Eigenkapital von 250.000 Euro / 9 Klubs erhalten die Lizenz ohne Auflage und Bedingungen / Eisbären Bremerhaven und Nürnberg Falcons wird Lizenz nicht erteilt

Der Lizenzligaausschuss der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL) hatte heute in Köln die Anträge für die Saison 2019/2020 zu bewerten – darunter die Anträge der beiden sportlichen Zweitliga-Aufsteiger in die easyCredit BBL, Hamburg Towers (Meister ProA) und Nürnberg Falcons BC (Vizemeister ProA). Der Bewertung voraus gegangen waren intensive Prüfungen der Lizenzierungsunterlagen in den zurückliegenden Wochen durch den Gutachterausschuss (finanzielle Situation der Klubs) und der Liga selbst (formale Rahmenbedingungen und Nachwuchsarbeit).

Die Prüfung der aktuellen Lizenzierungsunterlagen erfolgte erstmals vor dem Hintergrund des auf 3 Mio. Euro erhöhten Mindestetats und der neuen Eigenkapitalvorschriften. „Die Klubs haben jedoch ihre Hausaufgaben gut erledigt, sehr präzise aufbereitete Unterlagen eingereicht und alle Rückfragen zeitnah und vollumfänglich beantwortet“, so Dr. Thomas Braumann, Vorsitzender des Lizenzligaausschusses. Dies spräche für die inzwischen erreichte Qualität des Lizenzierungsverfahrens. Im Ergebnis erhalten 9 Vereine die Lizenz ohne Auflage, 5 Bundesligisten wurde die Lizenz mit einer Auflage erteilt - hierbei handelt es um sich um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen. Die Bundesligisten GIESSEN 46ers, Mitteldeutscher BC, sowie der sportliche Aufsteiger Hamburg Towers erhalten die Lizenz mit einer auflösenden Bedingung. Hierbei handelt es ebenfalls um die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen. Werden diese nicht erbracht, ist die unter Vorbehalt erteilte Lizenz wieder zu entziehen.

Die Klubs haben ihre Hausaufgaben gut erledigt.

Dr. Thomas Braumann, Vorsitzender des Lizenzligaausschusses

Den Eisbären Bremerhaven (unzureichender Eigenkapitalnachweis) sowie dem sportlichen Aufsteiger Nürnberg Falcons BC (fehlender Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und einer Spielstätte) wurde die Lizenz nicht erteilt.

Der Lizenzierungsantrag der Rostock Seawolves, die ihre Unterlagen ebenfalls fristgerecht eingereicht hatten, wurde vor der Sitzung des Lizenzligaausschusses aufgrund der fehlenden sportlichen Qualifikation zurückgezogen. Science City Jena steht als sportlicher Absteiger fest und kann somit aufgrund dessen keine Lizenz erhalten.

Den Vereinen mit Auflagen und Bedingungen sowie nicht erteilter Lizenzen steht gemäß §11 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung (Einlegung der Berufung) eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu. Der Berufung kann der Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen, insbesondere sollten bis dahin neue Tatsachen zu den Gründen der Lizenzverweigerung vorliegen. Wird der Berufung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht der easyCredit BBL endgültig.

Folgende Vereine erhalten die Lizenz ohne Auflage: medi bayreuth, Telekom Baskets Bonn, Basketball Löwen Braunschweig, FRAPORT SKYLINERS, MHP RIESEN Ludwigsburg, FC Bayern München Basketball, EWE Baskets Oldenburg, ratiopharm ulm, RASTA Vechta.

Folgende Vereine erhalten die Lizenz mit Auflage*: Brose Bamberg, ALBA BERLIN, HAKRO Merlins Crailsheim, BG Göttingen, s.Oliver Würzburg.

Folgende Vereine haben eine auflösende Bedingung** zu erfüllen: GIESSEN 46ers, Mitteldeutscher BC, Hamburg Towers.

Folgende Vereinen wurde keine Lizenz erteilt: Eisbären Bremerhaven, Nürnberg Falcons BC

 

* Hierbei handelt es um sich die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen.

** Hierbei handelt es um sich die Erbringung von Nachweisen zu bestimmten Stichtagen. Werden diese nicht erbracht, ist die unter Vorbehalt erteilte Lizenz wieder zu entziehen.