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Home/Newscenter/Stoß mit beiden Händen gegen die Brust des Gegenspielers: Spielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Bonns Mike Kessens

NewsStoß mit beiden Händen gegen die Brust des Gegenspielers: Spielleiter verhängt Spielsperre und Geldstrafe gegen Bonns Mike Kessens

13. Juni 2023
Der unabhängige Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga, Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Mike Kessens (Bonn) in der Partie der Telekom Baskets Bonn gegen ratiopharm ulm am 11. Juni 2023 sanktioniert. Kessens wird wegen einer Tätlichkeit gegenüber einem Spieler ab dem 11. Juni 2023 für den Mindestzeitraum von drei Pflichtspielen gesperrt und zudem mit einer Geldstrafe belegt.

Der unabhängige Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga, Dirk Horstmann (Kamen), hat das Verhalten des Spielers Mike Kessens (Bonn) in der Partie der Telekom Baskets Bonn gegen ratiopharm ulm am 11. Juni 2023 sanktioniert. Kessens wird wegen einer Tätlichkeit gegenüber einem Spieler ab dem 11. Juni 2023 für den Mindestzeitraum von drei Pflichtspielen gesperrt und zudem mit einer Geldstrafe belegt.

Nach Auswertung der Berichte der Schiedsrichterin, der Video/Bewegtbilder des Spiels sowie der angeforderten Stellungnahme des Spielers Mike Kessens begründet die Spielleitung die Entscheidung wie folgt:

Die Handlung des Spielers Kessens fand zu einem Zeitpunkt statt, als das Spiel bereits durch den Foulpfiff eines Schiedsrichters unterbrochen war. Des Weiteren stand die Handlung des Spielers Kessens nicht in Zusammenhang mit einer Spielsituation, in der er beispielsweise versuchte, den Ball zu spielen.

Unter Beachtung der gängigen Sportrechtsprechung kommt die Spielleitung zu der Auffassung, dass der Spieler Kessens mit dem Stoß mit beiden Händen gegen die Brust des Spielers Bruno Caboclo außerhalb des Spielfeldes, aufgrund dessen der Gegenspieler auf den Boden fiel, eine Tätlichkeit begangen hat. Der Spieler selbst hat geltend gemacht, dass er von seinem Gegenspieler mehrere Sekunden festgehalten wurde, leider aber in dem Moment, wo sein Arm freigegeben wurde „emotional und unangemessen“ reagiert habe.

Einen Rechtfertigungsgrund für das Verhalten des Spielers Kessens vermochte die Spielleitung daraus nicht zu erkennen und hielt daher eine Sperre von drei Pflichtspielen für geboten, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um die Mindeststrafe für eine Tätlichkeit handelt. Bei der Bemessung der Geldstrafe wurde ebenfalls die Mindeststrafe ausgesprochen.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 21 Abs. 2 der BBL-Spielordnung, in Verbindung mit Ziffer 3.2.3 a) des Strafenkataloges.

Gegen die Entscheidung kann der Spieler binnen drei Tagen Berufung einlegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.