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Home/Newscenter/Keine Berufung möglich: Spielsperre und Geldstrafe gegen Bonns Mike Kessens rechtskräftig

NewsKeine Berufung möglich: Spielsperre und Geldstrafe gegen Bonns Mike Kessens rechtskräftig

14. Juni 2023
Keine Berufung möglich: Spielsperre und Geldstrafe gegen Bonns Mike Kessens rechtskräftig

Da das Verhalten von Mike Kessens (Bonn) in der Partie der Telekom Baskets Bonn gegen ratiopharm ulm am 11. Juni 2023 sanktioniert wurde - und es sich dabei um eine Playoff-Partie handelte, kann der Spieler nicht in Berufung gehen und ist rechtskräftig gesperrt.

Anders als während der Hauptrunde ist in den Playoffs bei Entscheidungen der Spielleitung wegen einer Disqualifikation eines Spielers keine Berufung möglich. Diese Änderung wurde von den 18 Clubs im Juli 2022 beschlossen, da bei der derzeitigen schnellen Abfolge der Spiele in den Playoffs umfassende Schiedsgerichts-Verfahren nicht gewährleistet werden können. Demnach „hat die Spielleitung der BBL nach Gewährung rechtlichen Gehörs umgehend über die Dauer des Verlusts der Spielberechtigung und über eine mögliche Bestrafung zu entscheiden. Eine Berufung gegen die Entscheidung der Spielleitung ist nicht möglich, die Entscheidung ist endgültig.“ Nachzulesen ist dies im § 3 der BBL-Spieljuryordnung für die Playoffs. Diese Verordnung ist wie alle Ordnungen und Standards hier auf der Liga-Homepage zu finden.

Bedauerlicherweise hat der unabhängige Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga, Dirk Horstmann (Kamen), seine gestrige Entscheidung entgegen der eindeutigen Rechtslage mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, wonach das Rechtsmittel der Berufung möglich sei. Aber es ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unstreitig, dass solch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung keinen Rechtsweg eröffnet, falls das Gesetz einen solchen nicht vorsieht.

Demnach hat der Spieler Mike Kessens keine Möglichkeit zur Berufung und ist rechtskräftig wegen einer Tätlichkeit gegenüber einem Spieler ab dem 11. Juni 2023 für den Mindestzeitraum von drei Pflichtspielen gesperrt und zudem mit einer Geldstrafe belegt.